Veröffentlichungsportal

Gemeindewappen klein.JPG

Gemäß des Gesetzes über Neuerungen im Zusammenhang mit Digitalisierung hat jede Gemeinde ein Veröffentlichungsportal einzurichten. Auf diesem Portal sind jene Inhalte zugänglich zu machen, für welche diese gesetzlich unter Bezug auf diese Bestimmungen vorgesehen ist.

Auf dem Veröffentlichungsportal der Gemeinde Gaschurn finden Sie jedoch auch Kundmachungen und Veröffentlichungen, welche nur für die Amtstafel vorgesehen wären. Dies dient der besseren Übersicht und Publizität.


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Niederschrift über die 32. Gemeindevertretungssitzung27.09.2024 - 27.11.2024Niederschriften und Ladungen