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Häufige Fragen

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Sie planen den Neubau eines Eigenheims? Sie möchten Ihre bestehende Wohnung vergrößern, ein Gartenhäuschen errichten oder Ihr Haus energetisch sanieren? Dann ist unser Bauamtsleiter, Herr Lukas Wörnschiml (+43 5558 8202-15), der richtige Ansprechpartner.   

Auf dieser Seite haben wir häufig gestellte Fragen für Sie gesammelt und beantwortet. Wir empfehlen Ihnen in jedem Fall eine wohlüberlegte und gezielte Vorgehensweise, um Unannehmlichkeiten oder böse Überraschungen zu vermeiden. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit.

Bauherrenmappe der Gemeinde Gaschurn


Wie gehe ich am besten vor, wenn ich ein Bauvorhaben plane?

Was ist ein Energieausweis und warum muss ich diesen erstellen lassen?

Durch einen Energieausweis erhält man vergleichbare Informationen zur energetischen Qualität des jeweiligen Gebäudes (vergleichbar mit dem Energielabel bei Kühl- und Gefriergeräten). In einem Energieausweis ist auf der ersten Seite übersichtlich dargestellt, wie „gut oder schlecht“ ein Gebäude in Bezug auf den Energieverbrauch ist. Dadurch soll dem Bauherrn, Eigentümer oder Mieter eine Optimierung seines Gebäudes hinsichtlich der Behaglichkeit, Komfort und Kosten (Anschaffung, Betrieb und Instandhaltung) ermöglicht werden. Bezüglich der Kosten soll der Fokus weg von den reinen Anschaffungskosten hin zu einer Gesamtschau der Anschaffungs- und Betriebskosten gelenkt werden. 

Die gesetzlichen Grundlagen (Baugesetz, Baueingabeverordnung, Bautechnikverordnung und Energieausweisvorlagegesetz) sehen vor, dass für alle bewilligungspflichtigen Neubauten und Sanierungen, beim Verkauf oder der Vermietung von Bestandsgebäuden und bei der Inanspruchnahme von verschiedenen Förderungen ein Energieausweis erstellt werden muss. Der Gesetzgeber folgt damit der EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden.

Mehr Informationen zum Energieausweis finden Sie in der Energieausweis-Zentrale und beim Energieinstitut.

Wie lange hält mich das Baubewilligungsverfahren auf?

Was ist der Unterschied zwischen einer Bauanzeige und einer Baubewilligung?

Benötige ich für eine Einfriedung/Mauer eine Genehmigung?

Benötige ich für ein Gartenhaus eine Genehmigung?

Wenn ich eine Genehmigung erhalten habe, kann ich dann sofort mit dem Bau beginnen?

Welche Bauprodukte darf ich verwenden?

Muss ich der Gemeinde Bescheid geben, wenn ich mit Bauen fertig bin?

Steht mein Haus unter Denkmalschutz?

Was muss ich beachten, wenn ich ein Gebäude, das unter Denkmalschutz steht, umbauen oder abreißen möchte?

Wie kann ich herausfinden, wie groß meine Grundstücke sind?

Was ist der Unterschied zwischen Grundbuchabfrage und Grundstücksabfrage und was kosten diese?

Welches Recht wird im Bauverfahren angewendet?

Muss ich die Renovierung meines Wohnhauses genehmigen lassen?

Muss ich mich an das Bauamt wenden, wenn ich ein Gebäude abbrechen will?

Welche Unterlagen muss ich einreichen, wenn ich eine Baubewilligung beantrage?