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Trinkwasseranalyse

trinkwasser

Bild von congerdesign / Pixabay

Einhaltung der Trinkwasserqualität und Überwachung in der Gemeinde Gaschurn 

Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Daher ist die Versorgung der Bevölkerung von Gaschurn - Partenen mit einwandfreiem Trinkwasser besonders wichtig. Gaschurn-Partenen kann im Gegensatz zu vielen anderen Gemeinden des Landes seinen Trinkwasserbedarf zur Gänze aus geschützten Quellen decken. 

Die Gemeinde Gaschurn verfügt über eine leistungsstarke Trinkwasserversorgung die laufend instandgehalten werden muss. Unser Wassermeister ist stets bemüht, dass Gaschurn und Partenen jährlich mit rund 500.000 m³ Trinkwasser in bester Qualität versorgt werden. 

Nahezu 100% der Objekte im Ortsgebiet sind an der Gemeindewasserversorgung angeschlossen. 

Das Wasser gelangt zur Gänze in natürlichem Zustand ohne jegliche Behandlung, Chlorung oder UV-Behandlung und mit durchwegs ausgezeichneter Qualität zu den VerbraucherInnen.

Durch die umfassende Überwachung unserer Quellen bis zu den AbnehmerInnen ist ein hohes Schutzniveau für die Trinkwasserversorgung in Gaschurn-Partenen gewährleistet.

Das Inverkehrbringen von Trinkwasser wird im Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) sowie in der Trinkwasserverordnung (TWV) näher geregelt. In dieser werden an die Qualität und die Überwachung von Trinkwasser strengste Anforderungen gestellt.

Wasser muss geeignet sein, ohne Gefährdung der menschlichen Gesundheit getrunken oder verwendet zu werden. Daher enthält die TWV die aus gesundheitlichen Gründen unverzichtbaren Mindestanforderungen an trinkbares Wasser. Dazu zählt auch, dass BetreiberInnen von Wasserversorgungsanlagen im Rahmen ihrer Eigenverantwortung das Wasser regelmäßig prüfen und die Versorgungsanlage überwachen lassen müssen.

Gemäß TWV darf die Untersuchung und Begutachtung des Trinkwassers sowie die Überwachung der Wasserversorgungsanlage selbst nur von hierzu Berechtigten durchgeführt werden. Auch nur dazu Berechtigte dürfen diesbezüglich Gutachten erstellt. 

Die Berechtigten müssen in einem als Prüf- und Inspektionsstelle akkreditierten Labor angestellt oder vertraglich gebunden sein. In Österreich sind das zB die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES) oder die Untersuchungsanstalten der Länder. Die Befunde und Gutachten sind von den BetreiberInnen der Wasserversorgungsanlagen unverzüglich den zuständigen Aufsichtsbehörden zur Verfügung zu stellen.

In unserer Gemeinde ist das Institut für Umwelt und Lebensmittelsicherheit des Landes Vorarlberg damit beauftragt.

Informationspflichten zur Wasserqualität

Die BetreiberInnen von Wasserversorgungsanlagen haben laut TWV die Abnehmer-Innen mindestens einmal jährlich über aktuelle Untersuchungsergebnisse zur Wasserqualität zu informieren. Die Information hat zumindest die Analysenwerte folgender Parameter zu enthalten:

  • Nitrat
  • Pestizide
  • Wasserstoffionenkonzentration (pH-Wert)
  • Gesamthärte
  • Carbonathärte
  • Kalium
  • Kalzium
  • Magnesium
  • Natrium
  • Chlorid
  • Sulfat

Informationen über weitere Parameter können schriftlich bei der Gemeinde Gaschurn erfragt werden.

Bei weiteren Fragen zu unserem Trinkwasser kann der Wassermeister der Gemeinde Gaschurn gerne kontaktiert werden.


Prüfbericht Hochbehälter Winkel

Prüfbericht Hochbehälter Klus

Prüfbericht Hochbehälter Schindelboden

Prüfbericht Wasserversorgung Motta Partenen

Prüfbericht Hochbehälter Mittelmaisäß

Prüfbericht Hochbehälter Innerbofa