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Schindeldacheindeckung

Die Entscheidung über die Gewährung einer Förderung erfolgt durch eine Kommission, der je 1 Vertreter des Bundesdenkmalamtes, des Heimatschutzvereines im Tale Montafon, der Bezirkshauptmannschaft Bludenz sowie der Standortgemeinde und des Standes Montafon angehören. Bei der Entscheidung über die Gewährung einer Förderung sind folgende Kriterien von Bedeutung:

  • Lage des Gebäudes grundsätzlich außerhalb des Dauersiedlungsraumes
  • historische, heimatkundliche oder sonst landeskulturelle Bedeutung des Gebäudes (Maisäßgebiet, Bergmahd, Alpe etc.)
  • landschaftsprägende Situierung und allenfalls Bedeutung für ein Gebäudeensemble
  • besondere Berücksichtigung bei fehlender Erschließung mittels Fahrstraße
  • Dringlichkeit der Dacherneuerung
  • in Einzelfällen auch Ersatz störender Dacheindeckungsmaterialien durch Holzschindeln
  • Einrechnung allfälliger sonstiger landwirtschaftlicher Förderungen
  • keine atypische Nutzung oder Verwendung des Gebäudes (insbesondere Ferienwohnunghausnutzung)

Formulare