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Die Entscheidung über die Gewährung einer Förderung erfolgt durch eine Kommission, der je 1 Vertreter des Bundesdenkmalamtes, des Heimatschutzvereines im Tale Montafon, der Bezirkshauptmannschaft Bludenz sowie der Standortgemeinde und des Standes Montafon angehören. Bei der Entscheidung über die Gewährung einer Förderung sind folgende Kriterien von Bedeutung: