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Förderung erhaltungswürdiger Objekte

Der Zuschuss wird nur für Instandhaltungsarbeiten oder den Wiederaufbau im ursprünglichen Ausmaß gewährt. Diese Zuschüsse werden außer für die Instandhaltung und den Wiederaufbau von Geißställen auch für Stallgebäude in Maisäßen gewährt.
Nähere Infos erhalten Sie im Gemeindeamt!
Ein entsprechender Antrag muss an die Gemeinde gerichtet werden.